Guter Rat...

Die fachlich hochspezialisierten, beratenden Berufe tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Mandanten. Bei Anwälten, Notaren und Steuerberatern sichert ein besonderes Berufsrecht die Qualität der Beratung. Eckpfeiler des gesetzgeberischen Schutzes vor fehlerhafter Beratung sind die Anforderungen, welche an die berufliche Qualifikation eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters oder Notars gestellt werden.

 

Dennoch nimmt die Anzahl der Haftungsfälle wegen fehlerhafter Beratung in den letzten Jahren deutlich zu, und zwar in allen beratenden Berufen. Dies mag zum einen erklärlich sein aus der immer noch zunehmenden Komplexität in Wirtschaft und Gesellschaft und der daraus resultierenden, ebenfalls wachsenden Unübersichtlichkeit des Geflechts aus Gesetzen und Entscheidungen von Gerichten und Behörden. Zum anderen ist insbesondere bei den Rechtsanwälten, aber auch bei den übrigen beratenden Berufen wegen der stetig wachsenden Zahl an Berufsträgern ein zunehmender Konkurrenzdruck spürbar. Dieser veranlaßt manche Berater, bei der Mandatsbearbeitung Schnelligkeit vor Gründlichkeit zu stellen, um auf diese Weise den Ertrag seiner Tätigkeit zu steigern, wie immer kurzfristig die Resultate eines solchen Verfahrens auch sein mögen.

 

Diese Seite hat in allererster Linie einen informatorischen Charakter; sie will einen Überblick geben über die Voraussetzungen der Haftung von professionellen Beratern. Diese variieren von Berufszweig zu Berufszweig, was sich zum Teil aus der Historie erklärt, zum Teil auch aus den organischen Unterschieden der jeweiligen Berufstätigkeit. Eine Sonderstellung nehmen in dieser Perspektive sicherlich die professionellen Anlageberater ein, ein Berufsbild, das vor wenigen Jahrzehnten jedenfalls in Deutschland so noch nicht vorhanden war und das dementsprechend allenfalls rudimentär durch gesetzliche Vorgaben geprägt ist. Dennoch darf unserer Auffassung nach dieser Beruf in einer Darstellung, wie sie diese Seite bezweckt, nicht fehlen, denn die Haftungsrisiken sind denjenigen der o.g. beratenden Berufe vergleichbar.

Beraterhaftung